Vergütung eines Versicherungsmaklers

Der Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, für seine Leistungen aber nach bisheriger Gewohnheit von den Versicherungsgesellschaften mittels Courtage „entschädigt". Deshalb entstehen Ihnen als Kunde durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

 

Die Courtage ist Teil der Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zahlt. Der Versicherer zahlt dann die Courtage an den Makler aus. Die Vorschläge und Eindeckungen des Versicherungsmaklers richten sich jedoch nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden - die Kundeninteressen stehen ganz klar im Vordergrund. Außerdem haften Versicherungsmakler für eine Falschberatung. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird also nicht dadurch beeinträchtigt, dass seine Vergütung in die Versicherungsprämie einkalkuliert worden ist.

 

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass die Abschlussprovision in der Versicherungsvermittlung - speziell im Bereich Lebensversicherungen - derzeit kritisch hinterfragt wird. Insbesondere bei Versicherungsmaklern wird ein Interessenskonflikt vermutet. Der BDVM hat deshalb besondere Transparenz-Leitlinien im Rahmen seines Codes of Conduct verabschiedet, um das Vertrauen in diese Vergütungsform zu stärken. Wir als BDVM-Versicherungsmakler sind diesem Code of Conduct verpflichtet. Das gibt Ihnen als Kunde zusätzliche Sicherheit einer unabhängigen Beratung.

 

Der BDVM bekennt sich zur Courtage als Leitvergütung

 

Der BDVM hält das so genannte mechanische Vergütungssystem Courtage für den Privatkunden und den gewerblichen Bereich unverändert für sachgerecht, weil es einer individuellen Honorierung - zum Beispiel nach Zeit - unseres Erachtens überlegen ist.

 

Denn mit der Courtage wird beispielsweise auch die Schadensassistenz abgegolten. Bei einer Honorierung nach Zeit müsste ein Versicherungsnehmer bei einem großen Schadensfall genau dann, wenn er ohnehin schon die höchste Anspannung hat, auch noch für die Schaden-

betreuung die höchste Rechnung seines Dienstleisters begleichen. Die Courtage hat also eine gewisse Ausgleichsfunktion für den Versicherungsnehmer; sie führt zu stabilen Preisen für das Produkt Versicherung und die dazu gehörenden Dienstleistungen insgesamt.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen als BDVM-Versicherungsmakler über unser Leistungen und das Vergütungssystem gern Rede und Antwort.

 

Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., www.bdvm.de


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